Die logarithmische Ableitung

 Sei f : P  ] 0, ∞ [ differenzierbar. Dann gilt nach der Ableitungsregel für den Logarithmus und der Kettenregel

ddx log(f (x))  =  f ′(x)f (x)   für alle x  ∈  P.

Wir verwenden nun die rechte Seite zur Definition einer Ableitungsoperation.

Definition (logarithmische Ableitung)

Sei f : P  * differenzierbar. Dann definieren wir die logarithmische Ableitung L(f) : P   von f durch

L(f)(x)  =  f ′(x)f (x)   für alle x  ∈  P.

 Die logarithmische Ableitung lässt sich definieren, ohne den Logarithmus zu kennen. Ist f : P  ] 0, ∞ [ differenzierbar, so gilt L(f) = D(log ∘ f), d. h.

ddx log(f (x))  =  L(f)(x)  für alle x  ∈  P.

Die logarithmische Ableitung kommt mit einem eigenen Kalkül:

Regeln für die logarithmische Ableitung

Seien f, g, f1, …, fn : P  * differenzierbar. Dann gilt:

L(f g)  =  L(f)  +  L(g),(Produktregel)

L(f1 · … · fn)  =  L(f1)  +  …  +  L(fn),(allgemeine Produktregel)

L(1/f)  =  − L(f),

L(f/g)  =  L(f)  −  L(g).(Quotientenregel)

Die Regeln lassen sich ohne Verwendung des Logarithmus beweisen (Übung). Die Produktregel können wir in der Form

(f g)′f g  =  f ′f  +  g′g

schreiben. Die Multiplikation mit f g liefert die übliche Produktregel

(f g)′  =  f ′ g  +  f g′.

Dem Leser wird es vielleicht eine Freude bereiten, aus der Regel für L(f1 · … · fn) die Produktregel für (f1 · … · fn)′ zu rekonstruieren.