Stammfunktionen

Definition (Stammfunktion)

Eine holomorphe Funktion F : P   heißt eine Stammfunktion von f : P  , falls F′ = f.

 Gilt F′ = f, so gilt auch (F + c)′ = f für alle c  ∈  . Die Umkehrung gilt für zusammenhängende Definitionsbereiche (G bezeichnet immer ein Gebiet):

Satz (Charakterisierung der Stammfunktionen)

Seien F1, F2 : G   Stammfunktionen von f : G  . Dann gibt es ein c  ∈   mit F1 = F2 + c. Insbesondere haben genau die konstanten Funktionen auf G die Ableitung 0.

Allgemein unterscheiden sich zwei Stammfunktionen F1, F2 : P   auf jeder Komponente des Bereichs P nur um eine (von der Komponente abhängige) Konstante.

Beweis

Sei H = F1 − F2. Für alle z  ∈  P gilt dann H′(z) = 0, sodass JH(z) die Null-Matrix ist. Da G offen und zusammenhängend ist, gibt es ein c  ∈   mit H = c (eine Folgerung des Mittelwertsatzes der mehrdimensionalen reellen Analysis). Der Rest ist klar.

 Das gleiche Argument zeigt:

Satz (holomorphe Funktion mit gleichem Real- oder Imaginärteil)

Seien f, g : G   holomorph mit Re(f) = Re(g). Dann gibt es ein c  ∈   mit Im(f) = Im(g) + c. Analoges gilt, wenn Im(f) = Im(g).

Insbesondere ist eine holomorphe Funktion f : G  , die nur reelle oder nur rein imaginäre Werte annimmt, konstant. Allgemeiner gilt dies, wenn f nur Werte auf einer affinen Geraden in  annimmt.

Beweis

Nach Voraussetzung und der Gradientenformulierung der Differenzierbarkeit gilt:

grad Im(f)  =  i grad Re(f)  =  i grad Re(g)  =  grad Im(g).

Da G zusammenhängend, unterscheiden sich Im(f) und Im(g) nur um eine Konstante.

Nimmt f nur reelle Werte an, so gilt Im(f) = 0 wie für die Nullfunktion, sodass Re(f) konstant ist. Analoges gilt für die imaginäre Achse oder (mit Hilfe von affinen Transformationen) für Geraden in .