Die Zählformel und der Satz von Rouché

 Wir nennen eine Schleife γ in  eine 0-1-Schleife (bzgl. der Umlaufzahlen), wenn die Indexfunktion konstant gleich 1 auf dem Inneren int(γ) ist. Eine eife ist genau dann eine 0-1-Schleife, wenn sie alle Punkte, die sie umläuft, genau einmal im Uhrzeigersinn umläuft. (In der Literatur heißen diese Schleifen auch „einfach geschlossen“; da der Begriff „einfach“ sehr häufig für die Injektivität bis auf die Endpunkte verwendet wird, besteht eine Verwechslungsgefahr.) Unsere Standardintegrationswege sind alle 0-1-Schleifen:

Satz (Anzahlformel für Null- und Polstellen, Zählformel)

Sei f : P   meromorph. Weiter sei γ eine in P nullhomologe 0-1-Schleife, auf der keine Null- oder Polstellen von f liegen. Weiter seien

N  =  p  ∈  int(γ), f (p) = 0 op(f),  P  =  p  ∈  int(γ), p Pol von f |op(f)|.

Dann gilt N, P < ∞ und

12 π i γ f ′(z)f (z) dz  =  N − P.

 Die Zahlen N und P sind die in ihrer Vielfachheit gezählten Null- bzw. Polstellen von f im Inneren von γ.

Beweis

Da f keine Nullstelle auf spur(γ) besitzt, ist f nicht konstant gleich 0 auf einer Komponente von int(γ). Hieraus folgt (mit Hilfe des Identitätssatzes):

(i)

{ p  ∈  int(γ) | f (p) = 0 } ist endlich,

(ii)

Ist p  ∈  int(γ) eine Nullstelle von f, so gilt op(f) < ∞.

Damit ist N endlich. Ebenso umschließt γ höchstens endlich viele Pole von f. Da f meromorph ist, ist kein Pol wesentlich. Damit ist auch P endlich.

Da f keine Null- und Polstellen auf spur(γ) besitzt, ist das Integral wohldefiniert. Nach der Regel für die logarithmische Ableitung gilt

resp(f ′/f)  =  k.

Der Residuensatz liefert (mit Umlaufzahlen 1):

12 π i γ f ′(z)f (z) dz  =  p  ∈  int(γ) resp(f ′/f)  =  p  ∈  int(γ) op(f)  =  N − P.

 Aus der Anzahlformel erhalten wir:

Satz (Satz von Rouché)

Seien f, g : P   holomorph, und sei γ eine in P nullhomologe 0-1-Schleife. Es gelte

(+)  |f (z) − g(z)|  <  |f (z)| + |g(z)|  für alle z  ∈  spur(γ).

Dann gilt Nf = Ng für die Anzahl der (in ihrer Vielfachheit gezählten) Nullstellen von f bzw. g in int(γ).

Beweis

Da die Ungleichung in (+) strikt ist, haben f und g keine Nullstellen auf spur(γ), sodass die Anzahlformel auf f und g anwendbar ist. Die Funktion h = f/g ist meromorph auf P und hat keine Nullstellen oder Pole auf spur(γ). Die Division von (+) durch |g(z)| liefert:

|h(z) − 1|  <  |h(z)| + 1  für alle z  ∈  spur(γ).

Insbesondere gilt:

(++)  h(z)  ∈    für alle z  ∈  spur(γ).

(Denn für jede reelle Zahl x  ∈  ] −∞, 0 ] gilt |x − 1| = |x| + 1.)

Da spur(γ) kompakt ist, gibt es eine Umgebung U von spur(γ), sodass h : U   holomorph. Damit ist log(h) auf U definiert und es gilt

(log ∘ h)′  =  h′h  =  f ′f − g′g.

Die rechte Seite besitzt also eine Stammfunktion in U, sodass ihr Integral entlang γ verschwindet. Da die Funktionen keine Polstellen besitzen und γ eine nullhomologe 0-1-Schleife in P ist, gilt

0  =  γ f ′(z)f (z) − g′(z)g(z) dz  =  2π i (Nf − Ng)

nach der Anzahlformel. Damit ist Nf = Ng.

 In vielen Fällen genügt die schwächere Ungleichung |f (z) − g(z)| < |g(z)|. Ein beeindruckendes Beispiel ist der folgende Beweis des Fundamentalsatzes der Algebra, der nicht nur eine, sondern gleich alle Nullstellen nachweist:

Beweis des Fundamentalsatzes der Algebra

Sei f :    ein normiertes Polynom vom Grad n ≥ 1. Dann ist f (z) − zn ein Polynom vom Grad kleiner als n. Ist also r > 0 hinreichend groß, so gilt

|f (z) − zn| < |zn|  für alle z  ∈  ∂Ur(0).

Nach dem Satz von Rouché hat also f in Ur(0) genauso viele Nullstellen wie g(z) = zn, nämlich n Stück (in ihrer Vielfachheit gezählt).