Invertierbarkeit
Wie für 2 × 2-Matrizen definieren wir:
Definition (invertierbar, invers, singulär)
Sei A ∈ ℝ3 × 3. Gibt es ein B ∈ ℝ3 × 3 mit AB = E3 = BA, so heißt A invertierbar und B invers zu A. Andernfalls heißt A singulär.
Eine inverse Matrix ist im Fall der Existenz erneut eindeutig bestimmt, sodass wir das Inverse einer invertierbaren Matrix A mit A−1 bezeichnen können. Für alle invertierbaren Matrizen A, B ∈ ℝ3 × 3 gelten die Invertierungsregeln
(A−1)−1 = A, (A B)−1 = B−1 A−1.
Die für 2 × 2-Matrizen geführten Beweise können übernommen werden.
Beispiel
Hat A eine Nullzeile, so ist A singulär. Denn aus „Zeile mal Spalte“ folgt, dass für jede Matrix B auch A B eine Nullzeile besitzt, sodass AB ≠ E3. Analog ist A singulär, wenn A eine Nullspalte besitzt.
Ein Gleichungssystem
(+) | a1 x + b1 y + c1 z = u1 |
a2 x + b2 y + c2 z = u2 | |
a3 x + b3 y + c3 z = u3 |
können wir wieder kompakt in der Form
A (x, y, z) = u
notieren, mit der Koeffizientenmatrix A = (a; b; c) ∈ ℝ3 × 3 des Systems. Wie früher gilt:
Lösung durch Invertierung
Ist A invertierbar, so wird für alle rechten Seiten u ∈ ℝ3 das Gleichungssystem A (x, y, z) = u eindeutig durch den Vektor A−1u gelöst.
Die eindeutige Lösbarkeit von Av = u ist erneut äquivalent zu det(A) ≠ 0. Damit ist A genau dann invertierbar, wenn det(A) ≠ 0.
Im Fall n = 2 konnten wir das Inverse einer Matrix mit Hilfe der Komplementärmatrix relativ leicht direkt angeben. Für 3 × 3-Matrizen ist eine explizite Formel für das Inverse komplizierter. Anstelle einer solchen Formel betrachten wir einen Invertierungsalgorithmus, der sich leicht auf beliebige (n × n)-Matrizen verallgemeinern lässt.